Bitte lesen Sie sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr gut durch, Sie stellen die Grundlage der Zusammenarbeit mit meinen Kunden dar:
- Der Tierhalter bestätigt, dass das übergebene Tier sein alleiniges Eigentum darstellt, gesund ist und über alle notwendigen Impfungen verfügt sowie weiters eine aufrechte Haftpflichtversicherung besteht. Der aktuelle Impfpass ist bei der Übergabe des Tieres mitzubringen. Das übergebene Tier ist auch nicht aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Tieren. Das Haustier muss ausreichend geimpft, entwurmt und mit einem aktiven Flohschutz versehen sein. Flohschutzbänder sind nicht erlaubt.
- Bitte beachten Sie: Sollten beim Training Sachwerte zerstört werden, so sind diese vom Hundebesitzer zu bezahlen.
- Kranke oder verletzte Tiere, ebenso Tiere mit Parasitenbefall, werden nicht übernommen. Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen, die voraussichtlich während der geplanten Aufenthaltsdauer läufig werden, werden ebenfalls nicht übernommen. Sofern eine regelmäßige Medikamenteneinnahme notwendig ist, hat der Tierhalter den Übernehmer darüber aufzuklären und sämtliche notwendigen Hinweise für deren richtige Anwendung, ebenso wie besondere Hinweise im Zusammenhang mit der Pflege des Tieres zu übergeben.
- Bei Verdacht auf Krankheiten oder Verletzungen ist der Übernehmer berechtigt, das Tier von einem Tierarzt untersuchen oder behandeln zu lassen. Bei schwerer Erkrankung oder großem Pflegeaufwand kann das Tier unter Umständen auch in eine Tierklinik überstellt werden müssen. Die Kosten hierfür hat der Tierhalter zu tragen, ebenso wie die erforderlichen Nachbehandlungskosten.
Für sämtliche Transportkosten zum und vom Tierarzt/zur und von der Tierklinik werden 0,50 € pro Km in Rechnung gestellt. - Der Obsorge und Ausbildung der Tiere wird größte Sorgfalt gewidmet. Die Übernahmestelle wurde besichtigt und ist auch nach Ansicht des Tierhalters zur Beherbergung und Ausbildung seines Tieres geeignet. Eine Erfolgshaftung wird nicht übernommen.
- Verletzungen durch andere untergebrachte Tiere, Erkrankungen oder das Ableben eines Tieres sind nicht auszuschließen und der Übernehmer übernimmt daher keine Haftung dafür.
- Für mitgebrachte Gegenstände (Leinen, Decken, Spielsachen, usw.) wird keine Verantwortung übernommen.
- Die Preise für die Tierpension bzw. Ausbildung des Tieres richten sich nach der aktuellen Preisliste. Bei Reservierung sind 50% des Gesamtbetrages zu bezahlen. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der vereinbarte Termin als reserviert. Wird keine Anzahlung geleistet, kann der Termin jederzeit anderwärtig vergeben werden.
Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe des Tieres zu bezahlen. Eine Absage muss spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin bekanntgegeben werden. Bei Absagen, die nach dieser Frist eintreffen, verfällt die Anzahlung. Bei Zahlungsverzug werden 9% Verzugszinsen verrechnet. - Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier zum vereinbarten Termin abzuholen. Tiere werden ausnahmslos nur dann ausgefolgt, wenn die Rechnung bis zur Übergabe zur Gänze bezahlt worden ist.
- Bei vorzeitiger Abholung des Tieres erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrages. Eine Abholung des Tieres durch unbekannte Dritte wird nicht gestattet. Personen, die nicht Tierhalter oder Überbringer sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht des Tierhalters, um das Tier entgegennehmen zu können.
- Die Verrechnung der Tage oder Aufenthalt des Tieres wird wie folgt verrechnet: Am Tag des Bringens und den Tag der Abholung.
Bei nicht rechtzeitiger Abholung des Tieres wird jeder weitere Kalendertag verrechnet. Sofern das Tier eine Woche nach dem vereinbarten Termin noch nicht abgeholt worden ist, ist der Übernehmer berechtigt, das Tier einem Tierheim/Tierschutzverein zu übergeben. - Für sämtliche Schäden, die durch das übernommene Tier während des Aufenthaltes verursacht werden, haftet der Tierhalter.
- Soweit die Tierhalter mit eigenen oder vom Übernehmer geliehenen Geräten (Rollern) und ihren Tieren Hundesport betreiben, unternehmen sie dies auf eigene Gefahr. Vor Benützung der vom Übernehmer geliehenen Geräte hat der Übernehmer den Tierhalter eingehend mit der Bedienung der Geräte vertraut gemacht und auf die möglichen Gefahren hingewiesen. Eine Haftung des Übernehmers für allfällige Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die allfällige Haftung des Übernehmers für von ihm verschuldete Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, generell auf € 1.000.000,- beschränkt. - Für den Fall von Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Mödling vereinbart.
Bitte beachten Sie unsere Abholzeiten:
Von Montag- Freitag 8.00h- 18.00h und Samstag von 9.00h- 17.00h.
An Sonn- und Feiertagen werden keine Hunde entgegengenommen oder abgegeben.
Mit herzlichen Grüßen,
Thomas Treml